Authorized RecipientGermany

Authorised recipient · § 123 AO

Ihr Empfangs­bevollmächtigter in Deutschland.

Das Finanzamt schreibt per Post, auf Deutsch und mit Fristen. Wir nehmen diese Briefe für Sie in Deutschland an, scannen sie, und Sie bekommen eine Nachricht mit dem PDF in Ihrem Konto.

Firmen aus GroßbritannienFirmen aus den USAFirmen aus China & HongkongFirmen aus der TürkeiMarktplatz-Händler außerhalb von EU/EWR
Ein Fensterbriefumschlag auf einem hellen Eichentisch neben einem Smartphone
§ 123 AOIhrem Finanzamt als Empfangsbevollmächtigter benannt
AhrensburgIhre Briefe kommen bei Hamburg an
PDF + NachrichtJeder Brief gescannt, Sie werden benachrichtigt
ab 19,95 €Im Monat; bei Monatszahlung zum Monatsende kündbar

Erste Orientierung

Was trifft auf Sie zu?

Wählen Sie, was passt. Jede Antwort ist in wenigen Minuten gelesen und endet mit einem klaren nächsten Schritt.

Warum es zählt

Post ins Ausland oder ein PDF in Ihrem Konto.

Verlangt das Finanzamt einen Empfangsbevollmächtigten und ist niemand benannt, gilt ein Brief ins Ausland einen Monat nach Aufgabe zur Post als zugegangen, außer es steht fest, dass er später oder gar nicht ankam (§ 123 AO).

Eine Unternehmerin liest in einem hellen Café ein Dokument auf dem Handy

Ohne Empfangs­bevollmächtigten

  1. Tag 1Das Finanzamt schickt den Brief an Ihre Adresse im Ausland.
  2. WochenEr reist ins Ausland oder geht verloren.
  3. Monat 1Ist er angekommen, gilt er jetzt als zugegangen und die Frist beginnt.

Mit uns

  1. DannDer Brief geht an Ihren Empfangsbevollmächtigten bei Hamburg.
  2. DanachWir scannen ihn, und Sie bekommen eine Nachricht.
  3. DannSie lesen ihn als PDF, statt auf Post aus dem Ausland zu warten.

Vereinfacht. Rechtsgrundlage: §§ 122, 123 AO, siehe Quellen unten.

So funktioniert’s

Drei Schritte, dann erreicht Sie Ihre Steuerpost als PDF.

Einmal online eingerichtet, in wenigen Minuten. Danach erreicht Sie jeder Brief des Finanzamts als PDF.

01

Online buchen

Tarif bei PortoDoc wählen und die Vollmacht im Konto unterschreiben.

02

Uns benennen

Im Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung, Abschnitt 1.6, oder mit einem kurzen Schreiben an Ihr Finanzamt.

03

Jeden Brief lesen

Jeder Brief erscheint als PDF, je nach Tarif mit KI-Zusammenfassung. Die Originale bewahren wir 90 Tage auf und senden sie auf Wunsch zu.

Was mit jedem Brief passiert

  1. 1Finanzamtschickt einen Brief an Ihre deutsche Adresse
  2. 2AhrensburgIhr Empfangsbevollmächtigter nimmt ihn an
  3. 3Scanwir scannen den Brief und benachrichtigen Sie
  4. 4Sielesen ihn als PDF, je nach Tarif mit KI-Zusammenfassung
Ein Brief wird auf einen Dokumentenscanner gelegt

Ihr Finanzamt

Welches Finanzamt schreibt Ihnen?

Für die Umsatzsteuer ist für ausländische Unternehmen in der Regel ein zentrales Finanzamt je Staat zuständig. Wählen Sie Ihren Staat aus 37 Staaten und Gebieten.

Quelle: § 1 UStZustV (gesetze-im-internet.de)

Hilfecenter

Klare Antworten für Unternehmen mit deutschem Finanzamt.

Vierzehn kurze Ratgeber in vier Themen, für Unternehmen außerhalb Deutschlands. Die Rechtsquellen stehen jeweils am Ende.

Zum Hilfecenter →

Backsteinspeicher der Hamburger Speicherstadt spiegeln sich im Fleet

Angenommen bei Hamburg. Bearbeitet in Deutschland.

Ihre Briefe kommen an unserer Adresse in Ahrensburg vor den Toren Hamburgs an und verlassen Deutschland nicht, bevor Sie sie als PDF haben.

Das Angebot

Empfangs­bevollmächtigter, Adresse und Scan aus einer Hand.

  • Deutsche Postadresse für Ihre Steuerpost
  • Auf Wunsch übernehmen wir die Rolle des Empfangsbevollmächtigten
  • Jeder Brief gescannt, mit Nachricht an Sie
  • PDF im Konto, je nach Tarif mit KI-Zusammenfassung
  • Originale 90 Tage aufbewahrt, auf Wunsch zugesandt

Tarife ab

19,95 € / Monat

Bei monatlicher Zahlung zum Ende jedes Monats kündbar.

Tarife ansehen und buchen →

Ein Angebot von PortoDoc. Unternehmen mit Sitz außerhalb Deutschlands zahlen keine deutsche Umsatzsteuer, wenn sie nachweisen, dass sie Unternehmer sind: in der EU mit gültiger USt-IdNr., außerhalb der EU zum Beispiel mit einer Bescheinigung ihrer Steuerbehörde oder einem Registerauszug.

Die Adresse dient nur dem Empfang von Steuerpost. Sie ist keine Geschäfts-, Sitz- oder Impressumsadresse. Zusammenfassungen sind eine automatische Übersicht, keine Steuerberatung. Es gilt der Originalbrief.

FAQ

Fragen, die wir jede Woche hören.

Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Stand 24. Oktober 2026.

Brauche ich eine deutsche Adresse für die Umsatzsteuer-Registrierung?

Verkaufen Sie über einen Online-Marktplatz und sitzt Ihr Unternehmen außerhalb von EU und EWR, benennen Sie mit dem Antrag einen Empfangsbevollmächtigten im Inland (§ 22f Abs. 1 Satz 2 UStG). Von anderen Unternehmen außerhalb von EU und EWR kann das Finanzamt ihn später verlangen (§ 123 AO). Bis dahin gehen seine Briefe in der Regel an Ihre Adresse im Ausland.

Ist ein Empfangsbevollmächtigter dasselbe wie ein Fiskalvertreter?

Nein. Der Empfangsbevollmächtigte nimmt nur Ihre Post an. Ein Fiskalvertreter übernimmt steuerliche Pflichten für Sie, was die meisten Händler nicht brauchen.

Wie benenne ich meinen Empfangsbevollmächtigten?

Im Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung (Abschnitt 1.6) oder später mit einem kurzen Schreiben an Ihr Finanzamt samt unterschriebener Vollmacht.

Ich verkaufe von außerhalb der EU über Amazon. Betrifft mich das?

Ja, wenn Ihr Unternehmen außerhalb von EU und EWR sitzt und Sie über den Marktplatz Waren verkaufen, die in Deutschland steuerpflichtig sind: Dann benennen Sie mit der Registrierung einen Empfangsbevollmächtigten in Deutschland (§ 22f Abs. 1 Satz 2 UStG). Das Finanzamt schreibt Ihnen dann per Post und auf Deutsch.

Kann ich den Empfangsbevollmächtigten später wechseln?

Ja. Teilen Sie Ihrem Finanzamt schriftlich mit, wer der neue Empfangsbevollmächtigte ist.

Quellen und Rechtsgrundlagen: § 122 AO, § 123 AO, § 1 UStZustV, § 22f UStG (gesetze-im-internet.de); AGB von PortoDoc (portodoc.de/agb). Stand 24. Oktober 2026. So prüfen wir unsere Angaben.