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Was ist ein Empfangs­bevollmächtigter?

Ein Empfangsbevollmächtigter ist eine Person oder Firma in Deutschland, die Briefe des Finanzamts für Sie annimmt. Das Gesetz regelt ihn in § 123 AO. Unternehmen außerhalb von EU und EWR müssen unter Umständen einen benennen, alle anderen können es freiwillig tun.

Aktualisiert im Oktober 2026 · 3 Min. Lesezeit

Messingbriefschlitz in einer dunkelgrünen Haustür, ein Brief wird eingeworfen

Kurz gesagt

  • Nimmt Post an, sonst nichts. Ein Empfangsbevollmächtigter nimmt Ihre Briefe vom deutschen Finanzamt in Deutschland an.
  • Außerhalb von EU und EWR kann er Pflicht sein. Marktplatz-Händler benennen ihn mit der Registrierung (§ 22f UStG), sonst kann das Finanzamt ihn verlangen (§ 123 AO).
  • Benannt in Abschnitt 1.6. Sie benennen ihn im Fragebogen zur Erfassung oder später per Schreiben.
  1. 1Finanzamtschickt einen Brief an Ihre deutsche Adresse
  2. 2AhrensburgIhr Empfangsbevollmächtigter nimmt ihn an
  3. 3Scanwir scannen den Brief und benachrichtigen Sie
  4. 4Sielesen ihn als PDF, je nach Tarif mit KI-Zusammenfassung

Was macht ein Empfangs­bevollmächtigter?

Er nimmt Ihre Post an, sonst nichts. Er ist eine Person oder Firma in Deutschland, die Briefe des Finanzamts für jemanden ohne Wohnsitz oder Sitz in Deutschland annimmt. Er gibt keine Steuermeldungen ab, zahlt keine Steuern für Sie und haftet nicht dafür, anders als ein Fiskalvertreter.

Wer muss einen benennen?

Nur Unternehmen außerhalb von EU und EWR. Wer weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland, einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem EWR-Staat hat, muss auf Verlangen des Finanzamts einen Empfangsbevollmächtigten im Inland benennen (§ 123 AO). Marktplatz-Händler von dort benennen ihn schon mit dem Antrag auf steuerliche Erfassung, ohne Aufforderung (§ 22f Abs. 1 Satz 2 UStG, mehr zu § 22f).

Von Unternehmen aus EU und EWR kann das nicht verlangt werden. Sie können aber freiwillig einen benennen.

Was passiert, wenn Sie keinen benennen?

Briefe gelten nach einem Monat als zugegangen. Werden Sie aufgefordert und benennen niemanden, gilt ein Brief an Ihre Adresse im Ausland einen Monat nach Aufgabe zur Post als zugegangen, außer es steht fest, dass er später oder gar nicht ankam (§ 123 AO). Fristen laufen ab diesem Tag.

Wer kann es sein?

Jede zuverlässige Person oder Firma in Deutschland. Das kann Ihre Steuerberatung sein, ein Geschäftspartner oder ein darauf spezialisierter Dienst. Entscheidend sind eine deutsche Adresse und dass Briefe ohne Verzögerung an Sie weitergegeben werden.

Wie benennen Sie ihn?

Im Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung, Abschnitt 1.6. Oder später mit einem kurzen Schreiben an Ihr Finanzamt und einer unterschriebenen Vollmacht. Auf demselben Weg können Sie die Benennung ändern oder beenden.

Nächster Schritt:Briefe Ihres Finanzamts in Deutschland empfangen, mit PortoDoc als Empfangsbevollmächtigtem →

Quellen und Rechtsgrundlagen

§ 123 AO, § 22f UStG (gesetze-im-internet.de).

Stand 24. Oktober 2026 · So prüfen wir unsere Angaben · Allgemeine Information, keine Steuerberatung.