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Empfangs­bevollmächtigter oder Fiskal­vertreter?

Die meisten ausländischen Händler brauchen einen Empfangsbevollmächtigten, keinen Fiskalvertreter. Der Empfangsbevollmächtigte nimmt nur die Briefe des Finanzamts an. Ein Fiskalvertreter übernimmt umsatzsteuerliche Pflichten, und das lässt Deutschland nur in engen Fällen zu.

Aktualisiert im Oktober 2026 · 3 Min. Lesezeit

Ein einzelner Briefumschlag auf der einen Seite eines Schreibtischs, auf der anderen ein dicker Ordner, Unterlagen und ein Taschenrechner

Kurz gesagt

  • Empfangsbevollmächtigter: nimmt Ihre Finanzamt-Briefe in Deutschland an, sonst nichts.
  • Fiskalvertreter: übernimmt umsatzsteuerliche Pflichten; nur bei ausschließlich steuerfreien Umsätzen ohne Vorsteuerabzug möglich (§ 22a UStG).
  • Steuerberatung: gibt Meldungen ab, vertritt Sie und kann auch Empfangsbevollmächtigter sein.

Schnell entschieden

Sie brauchen nur jemanden in Deutschland, der Briefe des Finanzamts annimmt→Empfangsbevollmächtigter
Jemand soll Ihre deutschen Umsatzsteuer-Meldungen abgeben→Steuerberatung oder VAT-Dienstleister
Sie führen in Deutschland nur steuerfreie Umsätze aus, können keine Vorsteuer abziehen und wollen einen Vertreter für die Umsatzsteuer→Fiskalvertreter
Sie brauchen eine Adresse für Impressum oder Kunden→Geschäftsadresse, dazu ein Empfangsbevollmächtigter für die Steuerpost
Empfangs­bevollmächtigterFiskal­vertreterSteuer­beraterNur deutsche Adresse
Nimmt Ihre Finanzamt-Briefe anJaMöglichMöglichNur wenn als Empfänger benannt
Gibt Ihre Umsatzsteuer-Meldungen abNeinJaJaNein
Übernimmt Ihre steuerlichen PflichtenNeinJa, in engen FällenNeinNein
Für die deutsche Umsatzsteuer nötigPflicht für Marktplatz-Händler außerhalb von EU/EWR; von anderen Unternehmen dort kann er verlangt werdenIn der Regel nichtFreiwilligGesetzlich nicht

Wann ist ein Fiskal­vertreter möglich?

Nur in engen Fällen. Anders als manche andere EU-Staaten verlangt Deutschland von Unternehmen außerhalb der EU nicht generell einen Fiskalvertreter. Möglich ist er nur für Unternehmen, die in Deutschland ausschließlich steuerfreie Umsätze ausführen und keine Vorsteuer abziehen können (§ 22a UStG).

Wann brauchen Sie einen Empfangs­bevollmächtigten?

Wenn die Briefe des Finanzamts Sie in Deutschland erreichen sollen. Marktplatz-Händler mit Sitz außerhalb von EU und EWR benennen ihn mit der Registrierung (§ 22f Abs. 1 Satz 2 UStG). Von jedem anderen Unternehmen mit Sitz dort kann das Finanzamt ihn verlangen (§ 123 AO).

Was macht die Steuerberatung?

Sie gibt Ihre Meldungen ab und vertritt Sie. Ihre Steuerberatung kann auch Ihr Empfangsbevollmächtigter sein. Viele Händler lassen ihre Umsatzsteuer von einem VAT-Dienstleister erledigen und brauchen nur jemanden in Deutschland, der die Post annimmt.

Reicht eine deutsche Adresse?

Allein nicht. Ein virtuelles Büro oder Postfach gibt Ihnen eine Adresse. Solange dieser Anbieter dem Finanzamt nicht als Ihr Empfangsbevollmächtigter benannt ist, hat das Finanzamt keinen Grund, seine Briefe dorthin zu schicken.

Nächster Schritt:Briefe Ihres Finanzamts in Deutschland empfangen, mit PortoDoc als Empfangsbevollmächtigtem →

Quellen und Rechtsgrundlagen

§ 123 AO, § 22a UStG, § 22f UStG (gesetze-im-internet.de).

Stand 24. Oktober 2026 · So prüfen wir unsere Angaben · Allgemeine Information, keine Steuerberatung.