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Finanzamt Hannover-Nord, das Finanzamt für britische Unternehmen

Das Finanzamt Hannover-Nord ist das zuständige Finanzamt für Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich. Es betreut Ihre deutsche Umsatzsteuer, egal in welcher deutschen Stadt Ihre Ware lagert.

Aktualisiert im Oktober 2026 · 3 Min. Lesezeit

Das Neue Rathaus Hannover spiegelt sich im Teich des Maschparks

Kurz gesagt

  • Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich betreut das Finanzamt Hannover-Nord (§ 1 UStZustV).
  • Briefe ins Vereinigte Königreich gelten einen Monat nach Aufgabe zur Post als zugegangen, außer sie kommen später oder gar nicht an (§ 122 Abs. 2 AO).
  • Marktplatz-Händler aus dem Vereinigten Königreich benennen mit der Registrierung einen Empfangsbevollmächtigten (§ 22f Abs. 1 Satz 2 UStG).

Warum Hannover-Nord?

Das Vereinigte Königreich ist ihm zugeordnet. Für die Umsatzsteuer betreut jedes ausländische Unternehmen das zentrale Finanzamt seines Staates, und für das Vereinigte Königreich ist das Hannover-Nord (§ 1 UStZustV). Amazon-Lager, Kunden oder ein Fulfillment-Partner an einem anderen Ort in Deutschland ändern daran nichts.

Was bekommen Sie?

Zuerst Ihre Steuernummer. Nach der Registrierung schickt Hannover-Nord Ihre deutsche Steuernummer per Post. Später kommen Erinnerungen, wenn eine Umsatzsteuer-Meldung fehlt, Bescheide und manchmal Fragen, alles auf Deutsch und vieles mit Frist.

Wann beginnt die Frist?

In der Regel einen Monat nach Aufgabe zur Post. Ein Brief an Ihre Adresse im Vereinigten Königreich gilt dann als zugegangen, außer er kommt später oder gar nicht an (§ 122 Abs. 2 AO). Gegen einen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats danach Einspruch einlegen (§ 355 AO).

Das eigentliche Risiko ist ein verlorener Brief. Kommt er sehr spät oder gar nicht an, erfahren Sie von einer Entscheidung womöglich erst, wenn Erinnerungen oder Zahlungsaufforderungen folgen.

Wie erhalten Sie seine Briefe in Deutschland?

Benennen Sie einen Empfangsbevollmächtigten in Deutschland, im Fragebogen zur Erfassung oder mit einem kurzen Schreiben an Hannover-Nord und einer unterschriebenen Vollmacht. Marktplatz-Händler mit Sitz außerhalb von EU und EWR, also auch aus dem Vereinigten Königreich, müssen das ohnehin mit ihrem Antrag auf steuerliche Erfassung tun (§ 22f Abs. 1 Satz 2 UStG, mehr zu § 22f). Jeder Brief kommt dann in Deutschland an, wird gescannt und Sie bekommen eine Nachricht.

Nächster Schritt:Briefe vom Finanzamt Hannover-Nord in Deutschland empfangen, mit PortoDoc als Empfangsbevollmächtigtem →

Quellen und Rechtsgrundlagen

§ 1 UStZustV, § 122 AO, § 123 AO, § 355 AO, § 22f UStG (gesetze-im-internet.de).

Stand 24. Oktober 2026 · So prüfen wir unsere Angaben · Allgemeine Information, keine Steuerberatung.