Kurz gesagt
- Absender und Steuernummer stehen oben.
- Die Überschrift nennt die Art: Fragebogen, Erinnerung, Bescheid, Mahnung.
- Gegen einen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Einspruch einlegen (§ 355 AO).
Wer hat ihn geschickt?
Schauen Sie nach oben. Dort stehen der Name des Finanzamts (zum Beispiel Finanzamt Hannover-Nord) und Ihre Steuernummer. Daran sehen Sie, um welche Registrierung es geht.
Was für ein Brief ist es?
Meist steht es in der Überschrift. Fragebogen heißt, das Finanzamt braucht Angaben, Erinnerung, dass etwas fehlt, oft eine Umsatzsteuer-Meldung. Bescheid ist eine förmliche Entscheidung wie eine Steuerfestsetzung, Mahnung eine Zahlungserinnerung.
Welche Frist gilt?
Achten Sie auf „bis zum“, „innerhalb von“ oder „Frist“. Gegen einen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Einspruch einlegen (§ 355 AO). Wurde er an Sie ins Ausland geschickt, gilt er einen Monat nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO), und erst dann beginnt der Monat für den Einspruch.
Wer kümmert sich?
Ein Übersetzungsprogramm liefert den groben Inhalt. Bei einem Bescheid oder allem, was Geld betrifft, ziehen Sie zügig Ihre Steuerberatung hinzu. Erinnerungen an fehlende Meldungen gehen meist an die Stelle, die Ihre Umsatzsteuer-Meldungen abgibt.
Wie kommt der nächste sicher an?
Der meiste Ärger beginnt mit Briefen, die spät oder gar nicht ankommen. Ein Empfangsbevollmächtigter in Deutschland nimmt sie für Sie an, jeder Brief wird gescannt und Sie bekommen eine Nachricht. So reist der Brief nicht erst ins Ausland.
Nächster Schritt:Briefe Ihres Finanzamts in Deutschland empfangen, mit PortoDoc als Empfangsbevollmächtigtem →
Quellen und Rechtsgrundlagen
§ 122 AO, § 123 AO, § 355 AO (gesetze-im-internet.de).
Stand 24. Oktober 2026 · So prüfen wir unsere Angaben · Allgemeine Information, keine Steuerberatung.
